Meet & Eat – Live-cooking / Catering     

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Catering-Leistungen von Meet & Eat, die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden. 1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Meet & Eat.

 

2. Terminanfragen / Reservierung / Vertrag

2.1. Terminanfragen nehmen wir für jeden Zeitpunkt entgegen und werden bei Verfügbarkeit in unserem Kalender als unverbindliche Anfrage eingetragen. Spätestens drei Monate vor der Veranstaltung sollte der Veranstalter mit Meet & Eat zur Angebotsbesprechung einen Termin vereinbaren, damit das Angebot erstellt werden kann und der Termin verbindlich reserviert werden kann. Erfolgt dies nicht, wird der Termin von Meet & Eat ohne weitere Nachricht gelöscht.

2.2. Der Veranstaltungstermin wird nach Angebotserstellung (Datum des Angebots) für 14 Tage freigehalten. Gibt der Veranstalter binnen dieser Zeit keine Angebotsbestätigung ab, wird der Termin von Meet & Eat ohne weitere Nachricht storniert.

2.3. Mit der schriftlichen Annahme des Angebots, bzw. mit Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per email) gilt ein Termin als fest gebucht und vertraglich vereinbart. Der Veranstalter erklärt sich mit den getroffenen Vereinbarungen dieser AGB einverstanden.

 

3. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

3.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, Meet & Eat gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.

3.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Meet & Eat schriftlich mitzuteilen.

3.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

 

4. Stornierung

4.1. Eine Stornierung ist jederzeit unter folgenden Bedingungen möglich:

10 Tage vor dem vereinbarten Termin = 25% des Auftrages

4 Tage vor dem vereinbarten Termin = 50% des Auftrages

Am Tag des vereinbarten Termins = 100% des Auftrages

 

5. Schadenersatz / Haftung

5.1. Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung werden beide Vertragspartner von Ihrer Leistungspflicht befreit. Meet & Eat kann vom Veranstalter jedoch die Erstattung des Wareneinsatzes verlangen. Als höhere Gewalt gelten z.B. akute Erkrankungen, Streiks, Stromausfall, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse u.ä..

5.2. Ist Meet & Eat aus wichtigem Grund ( Unfall, Krankheit, Tod eines Familienangehörigen u.a. ) nicht in der Lage, den Auftrag durchzuführen, ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall ist Meet & Eat von seiner Leistungspflicht befreit und auch nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

5.3. Die Parteien verpflichten sich zu frühestmöglicher gegenseitiger Information, sobald sie Kenntnis vom Vorliegen eines der genannten Gründe für die Absage der Veranstaltung haben.

 

 5. Rückgabe

5.1. Die vor Ort bleibenden Warmhaltebehälter, Platten, Schalen u.a. sind in der Woche nach der Veranstaltung abgewaschen zurückzubringen.

 

 

6. Zahlung

6.1. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Rechnungen sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

 

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.